„Ich steche dich ab!“

Komplett ausgerastet und Bruder mit Messer bedroht

Vorarlberg
13.06.2025 06:05

Wegen gefährlicher Drohung musste sich am Donnerstag ein junger Vorarlberger am Landesgericht Feldkirch verantworten. Der Arbeitslose war im Zuge eines Familienstreits komplett ausgerastet.

„Ich weiß heute auch nicht mehr, warum ich meinen Bruder bedroht habe. Wir verstehen uns ja gut. Aber ich bin mir sicher, dass er sich nicht vor mir gefürchtet hat“, beteuert der Beschuldigte in der Verhandlung.

Es geht um einen Vorfall Anfang April in der elterlichen Wohnung in Frastanz. Dort kommt es am späten Abend am Küchentisch zu einer heißen Diskussion zwischen dem Angeklagten und seinen Eltern. Der Grund: Der 20-Jährige fühlt sich benachteiligt und unterstellt der Mutter, seine Geschwister zu bevorzugen. Die Sache schaukelt sich hoch, der Streit eskaliert. Als der vom Lärm aufgeweckte Bruder versucht, den Aggressiven zu beruhigen, greift dieser zu einem langen Küchenmesser und droht: „Ich steche dich ab!“ Kurz darauf steht auch schon die alarmierte Polizei im Raum.

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Ich war halt irgendwann auf 180.

Der Angeklagte vor Gericht

„Heute nicht mehr sicher, ob ich Drohung tatsächlich ausgesprochen habe“
Bei seiner Einvernahme schweigt der Messermann noch beharrlich. Anders in der Verhandlung am Donnerstag, wo er sich zumindest teilschuldig bekennt. „Ich bin mir heute nicht mehr sicher, ob ich die Drohung tatsächlich ausgesprochen habe. Aber ich hätte diese niemals in die Tat umgesetzt. Ich war halt irgendwann auf 180“, gibt der Unbeherrschte zu Protokoll. Das Messer habe er ohnehin nur kurz in der Hand gehalten und dann wieder weggelegt. Was auch eine als Zeugin geladene Bekannte, die an jenem Abend zu Besuch war, bestätigt.

Fünf Vorstrafen
Da der 20-Jährige jedoch bereits fünf Vorstrafen hat und er die Tat während einer offenen Probezeit und noch dazu mit einer Waffe begangen hat, verurteilt ihn Richterin Sabrina Tagwercher zu einer unbedingten Haftstrafe von neun Monaten. Dazu kommt noch der Widerruf einer früheren Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Außerdem wird die Bewährungshilfe auf fünf Jahre verlängert. Die Richterin stellt dem Verurteilten dennoch die Chance auf eine Fußfessel in Aussicht: „Laut Erhebung der Jugendhilfe sind Sie sehr bemüht, den richtigen Weg einzuschlagen und eine Arbeit zu finden.“

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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